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Die Autoren der Beiträge sind dem BABdW bekannt.                                                           Der Inhalt der Beiträge stellt die persönliche Meinung des Einsenders oder des Verfassers dar.

Gut vernetzt? 

Eine wichtige Frage, insbesondere für Mitglieder eines Vorstands. 

Gut vernetzt zu sein ist wichtig, um nicht Wichtiges zu verpassen. Damit meine ich nicht unbedingt die Sozialen Medien,- da bin ich ganz bewusst nicht unterwegs. Ich brauche keine Follower; mir sind echte Freunde und aktive Mitstreiter, die sich für eine Sache einsetzen, lieber. Aber zur Geschichte:

Mitglieder der Angehörigenvertretung der Rotenburger Werke erhielten eine Einladung zur Verleihung des Preises für Erinnerung und Zukunft in Rotenburg. Die 1.Geschäftsführerin der Rotenburger Werke war mit in der Jury und hat ganz nebenbei allen Angehörigenvertretern eine Einladung zu dieser Veranstaltung in der Kirche „Zum Guten Hirten“ gesandt. Das ist gelebte Vernetzung.

Kein Geringerer, als der von der Süddeutschen Zeitung bekannte Journalist Heribert Prantl war der Festredner. Er ist ein streitbarer Mann, vielen bekannt als moralische Instanz; was nicht heißen soll, dass man ihm in Allem Recht gibt.

Ich dachte mir, diese Veranstaltung in der vollbesetzten Kirche lässt Du Dir nicht entgehen, wenn ich schon persönlich mit 2 Eintrittskarten eingeladen werde. Ich traf dann tatsächlich auf weitere Mitglieder „meiner“ Angehörigenvertretung. Heribert Prantl machte noch einmal eindeutig klar, dass die z.Zt, größte Oppositionspartei n i c h t zu den demokratischen Parteien gehört! Er referierte über das Grundgesetz §1 ; Die Würde des Menschen ist unantastbar und sprach darüber, dass schon in der 1.Sitzung des 21. Deutschen Bundestages bestimmte Vertreter gepöbelt und die Demokratie verächtlich gemacht hatten.

Über die eigentliche Preisverleihung berichte ich hier nicht, aber es hat gutgetan, Herrn Prantl zuzuhören und sich zu vergewissern, dass man nicht zu einer Minderheit gehört, sondern zur demokratischen Mehrheit!

Martin Petzold im März 2025.

 

Transplantationsgesetz in der Diskussion

Ein Anstoß zum Nachdenken, Kommunizieren und Handeln.

Zurzeit wird der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ diskutiert. Heute werden zur Organspende nur Verstorbene herangezogen, die zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Künftig könnten allen Verstorbenen, die zu Lebzeiten einer Organspende nach ihrem Tod nicht widersprochen haben, nach ihrem Tod Organe entnommen werden. Hintergrund ist die mangelnde Verfügbarkeit von Organen für die Lebensrettung erkrankter Menschen.

Klingt einfach, hat aber Risiken und Nebenwirkungen für ehrenamtlich Betreuende. Was sollten sie bedenken? Was müssen sie regeln? Es gibt in jedem Fall Handlungsbedarf, allein durch die Tatsache, dass hier eine Stellvertreterentscheidung getroffen werden muss.

Betrachtet man das Umfeld des zu betreuenden Menschen, so ist er, wie wir alle, in ein emotionales Netzwerk eingebunden. Der Glaube religiösen Ursprungs oder die angezweifelte wissenschaftliche Basis über den Tod, können Ursache für Konflikte zwischen den Menschen in diesem Netzwerk bergen.

Konflikte können durch Information und Austausch in Gesprächen vermieden bzw. entschärft werden. Dazu ein paar Fragen, die helfen Klarheit über eine so wichtige Stellvertreterentscheidung zu treffen.

  • Was ist die Meinung des Beeinträchtigten?
  • Versteht der betroffene Mensch worum es dabei geht?
  • Welche Bedürfnisse äußern Eltern und Geschwister?
  • Kann rechtliche Betreuung unabhängig entscheiden?
  • Hat eine berufliche Betreuung andere Hürden?
  • Sind Lebenspartner langjährige Lebenspartner/Freunde einzubeziehen?

Es treten in der letzten Phase des Lebens bei allen im Netzwerk beteiligten unversehens neue Fragen auf, die möglichst keine emotionalen Konflikte herbeiführen sollen. Deshalb sind rechtzeitige Gespräche besonders wichtig. Schwelende Konflikte lassen sich dann nicht immer lösen, sind aber gerade jetzt besonders belastend. 

Die politisch angestrebte Widerspruchsregelung ist eine Vorgabe, die die freie Entscheidung des betroffenen Menschen respektvoll ermöglicht. Sie fördert das Gebot der Nächstenliebe. Die Organspende ist ein Geschenk das es ermöglicht, Mitmenschen ein Weiterleben zu ermöglichen oder zumindest ein leichteres Schicksal zu ertragen.

 

Karl Eichler im April 2025

  Ehrenamtlicher rechtlich Betreuender

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