Wer kann Mitglied werden?
- Angehörigenvertretungen von diakonischen und anderen christlichen Einrichtungen.
- Einzelpersonen, die Mitglied einer Angehörigenvertretung einer diakonischen oder anderen christlichen Einrichtung sind, die noch nicht dem BABdW beigetreten sind. Auch Elternvertretungen betrachten wir als Einzelmitglieder.
- Natürliche und juristische Personen können als Fördermitglieder beitreten.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Wie können Sie Mitglied werden?
Um Mitglied zu werden, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorsitzenden. Dies können Sie gerne per Post an unsere Geschäftsstelle oder per E-Mail an info@babdw.de tun.
Alternativ können Sie auch unser Kontakt-Formular nutzen.
