Transplantationsgesetz in der Diskussion

Ein Anstoß zum Nachdenken, Kommunizieren und Handeln.

Zurzeit wird der „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ diskutiert. Heute werden zur Organspende nur Verstorbene herangezogen, die zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Künftig könnten allen Verstorbenen, die zu Lebzeiten einer Organspende nach ihrem Tod nicht widersprochen haben, nach ihrem Tod Organe entnommen werden. Hintergrund ist die mangelnde Verfügbarkeit von Organen für die Lebensrettung erkrankter Menschen.

Klingt einfach, hat aber Risiken und Nebenwirkungen für ehrenamtlich Betreuende. Was sollten sie bedenken? Was müssen sie regeln? Es gibt in jedem Fall Handlungsbedarf, allein durch die Tatsache, dass hier eine Stellvertreterentscheidung getroffen werden muss.

Betrachtet man das Umfeld des zu betreuenden Menschen, so ist er, wie wir alle, in ein emotionales Netzwerk eingebunden. Der Glaube religiösen Ursprungs oder die angezweifelte wissenschaftliche Basis über den Tod, können Ursache für Konflikte zwischen den Menschen in diesem Netzwerk bergen.

Konflikte können durch Information und Austausch in Gesprächen vermieden bzw. entschärft werden. Dazu ein paar Fragen, die helfen Klarheit über eine so wichtige Stellvertreterentscheidung zu treffen.

  • Was ist die Meinung des Beeinträchtigten?
  • Versteht der betroffene Mensch worum es dabei geht?
  • Welche Bedürfnisse äußern Eltern und Geschwister?
  • Kann rechtliche Betreuung unabhängig entscheiden?
  • Hat eine berufliche Betreuung andere Hürden?
  • Sind Lebenspartner langjährige Lebenspartner/Freunde einzubeziehen?

Es treten in der letzten Phase des Lebens bei allen im Netzwerk beteiligten unversehens neue Fragen auf, die möglichst keine emotionalen Konflikte herbeiführen sollen. Deshalb sind rechtzeitige Gespräche besonders wichtig. Schwelende Konflikte lassen sich dann nicht immer lösen, sind aber gerade jetzt besonders belastend. 

Die politisch angestrebte Widerspruchsregelung ist eine Vorgabe, die die freie Entscheidung des betroffenen Menschen respektvoll ermöglicht. Sie fördert das Gebot der Nächstenliebe. Die Organspende ist ein Geschenk das es ermöglicht, Mitmenschen ein Weiterleben zu ermöglichen oder zumindest ein leichteres Schicksal zu ertragen.

 

Karl Eichler im April 2025

  Ehrenamtlicher rechtlich Betreuender

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