WfbM – Quo vadis?

In 2024 fiel dem BABdW erstmals auf, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) häufiger auch als „Sonderwelten“ oder „Bastelstuben“ bezeichnet wurden, als spezielle Umgebungen oder Bereiche, die Menschen mit Behinderungen von der allgemeinen Gesellschaft trennen oder ausschließen würden.

 

Bei einer Fachtagung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erfuhren wir dann, dass der UN - Fachausschusses für die Menschen mit Behinderungen im Oktober 2023 die Bundesregierung Deutschland aufgefordert hatte, den Übergang von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten auf den offenen Arbeitsmarkt zu fördern.

Im politischen Raum und auch in Teilen unserer Gesellschaft entstand damals schnell und leichtfertig der Schluss, dass die Abschaffung der „ausgrenzenden Sonderwelten“ und die Integration von Menschen mit Behinderung in dem sogenannten „primären Arbeitsmarkt“, der Weisheit letzter Schluss sei. 

 

In persönlichen Gesprächen mit der Leitungsebene des BMAS in 2024 und 2025 wurde uns jedoch versichert, dass keinesfalls an die Auflösung der WfbM gedacht sei, jedoch sei eine Reform des stark ausgebauten Systems der Werkstätten vonnöten. Dazu seien gesetzliche Änderungen in Vorbereitungen, aber es müssten auch mittel- und längerfristige Reformbedarf in den Blick genommen werden. So plane man daher auch den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den  WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in allen Bundesländern zu fördern.

 

So plant das BMAS nunmehr in dieser Legislaturperiode das Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes mit speziellen Regelungen, um die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar positiv zu beeinflussen, die Einkommenssituation der Werkbeschäftigten zu verbessern und die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit komplexen Behinderungen in der Tagesförderung weiterzuentwickeln.

 

Wir haben den Vertreterinnen und Vertretern des BMAS unsere beratende Unterstützung für ihre Vorhaben zugesichert, vertreten wir doch Angehörigenvertretungen für behinderte Menschen in vielen Bundesländern und haben Zugang zu annähernd 130 WfbM im Bundesgebiet.

Wir wissen, dass viele der Beschäftigten einer WfbM aufgrund ihrer Mehrfachbehinderungen in ihrem Leistungsvermögen derart eingeschränkt sind, dass sie für den allgemeinen  Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können. Insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind auf die speziellen Rahmenbedingungen in den Werkstätten angewiesen, denn neben der Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer sozialen Einbindung ist für sie eine feste Tagesstruktur von immenser Bedeutung. 

 

Wir bleiben dran.....

Achim Wenz

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