Um Sinn und Unsinn der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) entbrennt immer wieder ein gesellschaftlicher / politischer Streit. Dem Inklusionsgedanken in Reinkultur folgend, sollte es diese Art Werkstätten nicht geben; sie würden eine "Sonderwelt" darstellen, Ausgrenzung fördern. In der realen Welt muss man sich von dem Gedanken befreien, dass dieses für alle Beeinträchtigte gelten kann.
Menschen insbesondere mit starken kognitiven und mehrfachen Beeinträchtigungen können überwiegend "Arbeit zum Broterwerb" nicht leisten; es ist für sie eine Überforderung.
Selbst diese Menschen sind aber sehr häufig hoch motiviert bei ihrer Tätigkeit. Dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt sind sie aber allein wegen gesellschaftlich leider nicht auszuschließenden Anfeindungen (Mobbing) in der Regel (selbst bei hoher Assistenz) nicht gewachsen bzw. davor zu schützen. Der Übergang aus einer WfbM in den ersten Arbeitsmarkt ist zwar im Sinne der Inklusion oberstes Ziel, aber wegen der allgemein fehlenden Akzeptanz meist illusorisch.
Beschäftigte in der WfbM haben das Recht einen Werkstattrat zu bilden. Einzelheiten sind in der
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Forderungen
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