Menschen mit schweren Beeinträchtigungen wohnen in vielfältig ausgeprägten Wohneinrichtungen. Unabhängig von ihrer Trägerschaft sind dort überall Mitarbeiter beschäftigt, die unterstützende und helfende Aufgaben in einem auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasstem Umfang haben.
Die Anforderungen an die Wohnungen haben sich den letzten Jahren erheblich erhöht - sowohl an Ausstattung als auch an Fläche.
Vieles davon ist bundesgesetzlich leider nicht geregelt, sondern auf Landesebene bis hin zur Kommune verschoben und kann dort modifiziert bzw. verschieden ausgelegt werden.
Die Qualität des Wohnens beeinträchtigter Menschen wird durch eine Heimaufsicht überwacht.
Forderungen
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