Newsletter Dezember 2025
Die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)
für beeinträchtigte Menschen
Unser Sohn Florian wohnt seit 2005 in den Rotenburger Werken und hat in dieser Zeit in mehreren WfbM gearbeitet. Derzeit ist er als ausgebildeter Alltagshelfer mit Zertifikat in 2 Wohngruppen in Vollzeit tätig.
Im April/Mai 2025 habe ich angefangen, den EU-Rentenantrag auszufüllen, den man sich auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung herunterladen kann.
Ich wusste, dass in der Leistungsabteilung der Werke eine Versichertenälteste tätig ist, die ich bei allen Fragestellungen anrufen konnte. Dies habe ich genutzt. Sie konnte uns auch in etwa berechnen, was dabei herauskommen würde. Zum 1.9.2025 hatte Florian die 20 Jahre erreicht, was die Voraussetzung zur Antragstellung bzw. zum Bezug einer EU- Rente ist. Das Positive ist, dass der Rentenempfänger weiterhin arbeiten und trotzdem die Rente beziehen kann.
Womit ich nicht gerechnet hatte, war die akribische Prüfung des Antrages bei der Rentenversicherung. Die wollten umfangreiche Informationen zur Schulbildung, Abschlusszeugnis, Beurteilungen der Sonderschule und natürlich über alle medizinischen und psychischen Besonderheiten. Alles, was ich an Belegen fand, habe ich nach Berlin gesandt. Ende Oktober 2025 habe ich schließlich eine Sachstandsanfrage losgeschickt und erhielt 2 Wochen später die Information, dass der Antrag bei dem ärztlichen Dienst der Rentenversicherung zur Entscheidung liegt.
Nach weiteren zweieinhalb Wochen kam nun der Bescheid. Die Höhe der Rente betrug 18 € weniger, als er bisher vom Amt erhielt.
Interessant ist auch der Schlusssatz im Bescheid. Die Nachzahlung ab 1.9.25 wird vorläufig nicht ausgezahlt. Auch das habe ich mir erläutern lassen. Dies versetzt den bisherigen Kostenträger in die komfortable Lage, Leistungen zurückzufordern.
Jedenfalls bedeutet dies für unseren Sohn, dass er nun eigenständig seine Miete und seine Verpflegung aus eigenen Mitteln bestreiten kann, und nicht mehr abhängig ist von öffentlichen Kostenträgern, die mich als Vater und Betreuer (für Vermögensangelegenheiten) verpflichteten alle 3 Monate zu erklären, was er in der WfbM verdient und dass er nicht im Lotto gewonnen hat. Allein dafür hat sich die Mühe schon gelohnt.
Sofort habe ich einen Wohngeldantrag an den Landkreis Rotenburg geschickt. Das wird voraussichtlich dazu führen, dass er finanziell etwas bessergestellt ist, als momentan.
Wer vor solchen Herausforderungen steht, sollte einkalkulieren, dass es 6-8 Monate von der Antragsstellung bis zur endgültigen Bewilligung braucht.
In jedem Fall ist die EU-Rente nach 20 Jahren Werkstatt-Tätigkeit eine sozialpolitische Errungenschaft!
M. Petzold
Dezember 2025