Der BABdW hat zu verschiedenen Themen Positionen entwickelt, die er gegenüber Politik, Behörden und einschlägigen Gremien vertritt. Der Bundesverband unterstützt seine Mitglieder bei der Argumentation vor Ort.
Thema: Zentrale Forderungen
o weil sie nur dort die notwendige Geborgenheit und Unterstützung finden können, o weil sie in der Regel selbst dort leben und - sofern dazu fähig - arbeiten wollen und
o weil sie meist den Gegebenheiten auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht gewachsen sind, bzw. die hierzu o notwendige 1:1-Betreuung für alle völlig utopisch und keinesfalls finanzierbar wäre.
Thema: Bundesteilhabegesetz (BTHG) Umsetzung, Einflussnahme
Der Vorstand des BABdW nimmt Stellung zum BTHG, um mit Forderungen und Anmerkungen die Aufmerksamkeit auf Festlegungen zu lenken, die in der aktuellen Fassung des Gesetzes zum Nachteil der Betroffenen wirken können.
Unsere oben stehenden Forderungen für Menschen, die sich nicht oder nur völlig unzureichend selbst vertreten können, sind gemeinsam mit unseren Partnern in der "Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Angehörigen Vertretungen" (BAGuAV) entstanden; sie werden aber durch das BTHG, bzw. nach derzeitigem Stand der dort verankerten Weiterentwicklung durch die Bundesländer nicht nur nicht erfüllt, die Situation der von uns betreuten Menschen droht sich im Gegenteil künftig deutlich zu verschlechtern! Näheres lesen.
Thema: Fortschreibung des Betreuungsrechts
UN-BRK und Deutsches Betreuungsrecht dürfen in der politischen Diskussion nicht künstlich und ideologisch gegeneinander ausgespielt werden, indem die komplizierten rechtlichen Festlegungen z.T. fehlinterpretiert werden. Deutsches Betreuungsrecht erfüllt die Kriterien des General Comment für ein „support decision making regime“, wie es die UN-BRK fordert. Näheres lesen.
Thema: Kognitiv Beeinträchtigte bei ärztlicher Versorgung
Für kognitiv Beeinträchtigte ist z.B. ein Krankenhausaufenthalt immer ein besonders einschneidendes Ereignis, auf das in aller Regel weder Krankenhäuser noch Einrichtungen besonders personell ausreichend eingestellt sind - das hat vermeidbare, ja gesetzwidrige "Notlösungen" (Sedierung, Fixierung) zur Folge.
Das Assistenzpflege-Gesetz muss endlich auch alle einbeziehen, die einen entsprechenden Bedarf haben - insbesondere schwer kognitiv und mehrfach Beeinträchtigte - und nicht nur die, die ihre Hilfe selbst organisieren können! Näheres lesen.
Thema: Wohnen
Menschen mit schweren Beeinträchtigungen wohnen in vielfältig ausgeprägten Wohneinrichtungen. Unabhängig von ihrer Trägerschaft sind dort überall Mitarbeiter beschäftigt, die unterstützende und helfende Aufgaben in einem auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasstem Umfang haben.
Die Anforderungen an die Wohnungen haben sich den letzten Jahren erheblich erhöht - sowohl an Ausstattung als auch an Fläche.
Vieles davon ist bundesgesetzlich leider nicht geregelt, sondern auf Landesebene bis hin zur Kommune verschoben und kann dort modifiziert bzw. verschieden ausgelegt werden.
Die Qualität des Wohnens beeinträchtigter Menschen wird durch eine Heimaufsicht überwacht. Näheres lesen.
Thema: Vertretungen der Angehörigen in Einrichtungen
Im Spannungsfeld zwischen Beeinträchtigtern, den Mitarbeitern der Einrichtungen und den Angehörigen ehrenamt- lichen rechtichen Betreuern müssen zum Wohle der Betroffenen überall Wege zum vertrauensvollen Meinungsaustausch und zur Mitwirkung vorhanden sein.
Deshalb sind Angehörigen-Vertretungen in stationären Einrichtungen überall notwendig. Sie sollten in allen Bundesländern durch die entsprechende Gesetze gefordert, gefördert, zumindest aber ermöglicht werden! Näheres lesen.
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