Quo vadis WfbM?

Wohin sollen beeinträchtigt Mitarbeitende aus einer WfbM gehen?

Die Last der Begleitung eines beeinträchtigten Familienmitgliedes ist uns allen nahezu täglich bewusst oder es wird uns auf unliebsame Weise bewusst gemacht. Arztbesuche durchwarten, Behördengänge überstehen, Kindergartenplatz suchen, spezielle Schule finden, mit Krankenkasse und Medizinischem Dienst verhandeln sowie Rechtfertigungen gegenüber Ämtern durchstehen und, und, und ……

Versuchen wir mal an die Zeit zurück zu denken, in der wir jung und unbeschwert durch das Leben gegangen sind, voller Vorfreude auf ein neues Familienmitglied. Erinnern wir uns an den Zeitpunkt der Erkenntnis: “Oh Gott, wir haben ein beeinträchtigtes Kind!“ Mehr oder weniger Bestürzung, Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit darüber was zu tun ist. Unser gelerntes Sozialverhalten brachte uns dazu, die Herausforderung anzunehmen, ohne klare Erkenntnis der folgenden Konsequenzen.

Wie war es damals am Ende der 60ger Jahre. Weder einen Kindergartenplatz, noch eine entsprechende schulische Förderung. Oder Jahre später dann ein

 planbaren Lebensmittelpunkt für das beeinträchtigte Familienmitglied in Sicht. Ausgrenzendes war an der Tagesordnung. Lösungen mussten immer erkämpft werden. So finden heute junge Eltern schon viele Lösungen in unserer Gesellschaft vor; was sie aber nicht von den – nach wie vor bestehenden – besonderen Herausforderungen, feit. Es ist sicher etwas leichter geworden.

Heute wird um die Zukunft der WfbM gerungen. Abschaffen der Sonderwelten rufen „Normalbehinderte“, die „nur“ eine körperliche, motorische Einschränkung haben, aber ein funktionierendes Gehirn für sich in Anspruch nehmen. Und wo bleiben die kognitiv und mehrfach Beeinträchtigten? Beeinträchtigte, die ganz sicher durch ihr kognitives und motorisches Eingeschränkt sein, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keiner Arbeit nachgehen können? Ganz zu schweigen ob einer Akzeptanz durch einen Arbeitgeber gegeben ist. Die WfbM in Gänze abzuschaffen wird und kann nicht zielführend sein!

Trotz der vielen Anstrengungen der Mitarbeiter der WfbM, sowie politisch in die Wege geleiteten Errungenschaften gelingt es nicht alle dort beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Und die Firmen? Arbeitgeber werden sich aus ethischen oder monetären Erwägungen heraus keinesfalls mit der betreuenden Führung beeinträchtigter Menschen auseinandersetzen wollen/können.

Die Gedankenspiele um die Sinnfälligkeit, Risiken und Nebenwirkungen inbegriffen, der nichtinvasiven Pränataltests (NIPT), sind sicher notwendig, dürfen aber letztlich nicht zur Einschränkung der persönlichen Entscheidungsfreiheit der werdenden Mütter führen. In vorauseilender Erfüllung des Wunsches, künftig möglichst keine Menschen in der WfbM betreuen zu müssen, wie es das Ziel der strikten Verfechter der UN-BRK zu sein scheint, heißt: Das Kind mit dem Bad auszuschütten! 

Mein zu betreuender Anverwandter ist jetzt bald 60 Jahre in meiner Obhut. Es gibt noch viele Aspekte, die zur notwendigen Fortführung der WfbM anzuführen sind.

Ein ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer

Jan. 2025; Name ist der Redaktion bekannt.

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