Vor 3 Monaten, im Mai 2021, nachdem der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Herr Westerfellhaus in Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten Herrn Dusel sich des Themas angenommen hatte, war dies für den BABdW e.V. die Gelegenheit unsererseits den Druck auf die Politik zu erhöhen, um hier endlich eine gesetzliche Regelung zu bekommen.
Es geht um die Kostenübernahme, wenn Angehörige oder Begleitpersonen beeinträchtigte Menschen mit ins Krankenhaus begleiten und dort zur Assistenz verbleiben. Ohne eine solche Begleitung ist das Ärzte- und Pflegepersonal in den Kliniken oft völlig überfordert. Auch Einrichtungen der Behindertenhilfe können, wenn sie Personal für solche Situationen abstellen, sich die Kosten erstatten lassen, um ggfs. Ersatzpersonal zu beschäftigen.
Der Bundestag hat nun entschieden, dass die Krankenkassen, bzw. die Eingliederungshilfe diese Kosten zu tragen haben. Man geht hier nicht von riesigen Kostenexplosionen aus.
Der BABdW e.V. hat zusammen mit anderen Verbänden mit Schreiben an die Behindertenbeauftragten der Parteien den Handlungsbedarf nachdrücklich untermauert.
Nun muss der Bundestagsbeschluss noch durch den Bundesrat. Dies soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Hier downloaden.
Martin Petzold
BABdW e.V Stellvertretender Vorsitzender
Rotenburg Wümme, den 12.07.2021
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