3. INNOVATIONSKONGRESS

Werkstätten für behinderte Menschen  – quo vadis

TN am 3. Innovationskongress

 

Auf Einladung der bundesweit bekannten Informationsplattform 53º Nord konnte der BABdW im Juni dieses Jahres an einem 2 – tägigen Innovationskongress in Hamburg teilnehmen. 
Die Agentur 53º Nord setzt sich seit Jahren intensiv mit der Inklusion und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, insbesondere in Werkstätten auseinander und führt dazu Fachkräfte in Fortbildungsseminaren und Informationsveranstaltungen zusammen.


Als Verantwortlicher des BABdW für das Thema Werkstätten für Behinderte hatte ich bei dem Kongress die Gelegenheit, mit 70 Fachkräften verschiedener Bundesländer aus dem Bereichen Leistungsträger, Trägerorganisationen und Leistungsnutzende, die Probleme der „Teilhabe für Behinderte am Arbeitsleben“ zu diskutieren.
Speziell zusammengesetzte Arbeitsgruppen diskutierten welche Reformen es braucht und welche Modelle sich bundesweit übertragen lassen könnten. Ergänzend entwickelten die Gruppen neue Ideen zu Qualifizierung, Vermittlung und einer personenzentrierten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, sowie zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit Unternehmen. 

Als Teilnehmer an einigen Arbeitsgruppen gewann ich bald den Eindruck, dass diese Art der Projektarbeit für alle Teilnehmenden eine neue und bereichernde Erfahrung darstellte, da alle drei Akteure (Leistungsträger, Trägerorganisationen und Leistungsnutzende) gleichberechtigt an einem Tisch saßen. 
Unterschiedliche Interessen wurden offen ausgesprochen und kontrovers diskutiert. Nicht immer entstand Einigkeit, wohl aber ein besseres Verständnis für die Sichtweisen der jeweils anderen.

Im Interesse der zu vertretende Ziele unseres Verbandes konnte ich in teilweise strittig geführten Diskussionen aber auch feststellen, wo sich für uns, die Interessenvertretungen von Behinderten, noch weitere Nüsse zum Knacken verbergen.
Denn Menschen mit Behinderungen sollten nicht nur Adressaten von Entscheidungen sein, sondern aktiv und verbindlich in alle sie betreffenden Prozesse mit einbezogen werden. 

Zum Ende der Veranstaltung erhielt ich die Gelegenheit ein Gedankenmodell für eine stärke Einbindung von Behindertenvertretungen in Entscheidungsprozessen zu präsentieren.

Mit diesem sogenannten Nutzermodell könnte sichergestellt werden, dass bei neuen Angeboten oder organisatorische Veränderungen die Interessenvertretungen nicht nur anzuhören wären, sondern institutionell und verbindlich an allen relevanten Entscheidungen zu beteiligen wären.
Denn, sollten sich Behindertenwerkstätten zukünftig als Unternehmen eines inklusionsförderlichen Arbeitsmarktes ausrichten, so müssen die Werkstätten strategisch, vor allem aber gestalterisch darin integriert werden, wobei die Schutzrechte der Behinderten insbesondere zu berücksichtigt wären.

Der Kongress eröffnete mir die Chance wertvolle Kontakte zu knüpfen und mögliche Kooperationen für die Ziele unseres Verbandes über Landes- und Organisationsgrenzen hinweg anzustoßen. 
Mir wurde aber auch klar, dass in diesem Themenfeld für die Angehörigenvertretungen noch viele Nüsse zum Knacken bereitliegen.
Über die weitere Beteiligung unseres Verbandes in diesem Wirkungsfeld wird in der nächsten Mitgliederversammlung des BABdW e.V. in diesem Herbst zu entscheiden sein.

Zum Schluss bitten wir alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in und um die Werkstätten sich an den Entscheidungsprozessen um die Neuausrichtung der WfbM konstruktiv zu beteiligen. 

Das System der beruflichen Teilhabe ist in vielen Bundesländern richtig in Bewegung geraten, die UN – Behindertenrechtskonvention und der Inklusionsgedanke haben neue Prioritäten gesetzt.

                                                                                                                 gez. Achim Wenz/BABdW e.V. im Juli 2026

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.